Atheismus in der Schweiz
«Das Ziel der Filosofie ist einzig und allein die Wahrheit, das Ziel des Glaubens einzig und allein Gehorsam und Frömmigkeit.» Spinoza, Theologisch-politisches Trakat 14

Anleitung zum Kirchenaustritt

Hier beschreiben wir das konkrete Vorgehen beim Kirchenaustritt.

Wenn Diese Anleitung eine Hilfe ist, würden wir uns sehr über eine kleine Spende freuen. Die Höhe der Kirchensteuer eines Jahres wäre sicher nicht unangemessen.

Am einfachsten ist der Austritt mit dem selbsterklärenden Kirchenaustrittsbriefgenerator. Falls noch weitere Fragen sind, helfen die Angaben unten vielleicht weiter.

Zur Belustigung: So sollte man es nicht machen!

Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt

Wer vertritt meine Interessen?
Die Freidenkervereinigung der Schweiz vertritt die Interessen der religionsfreien, konfessionslosen Menschen. Wir empfehlen die Mitgliedschaft.
Wie schreibe ich die Austrittsbriefe?
Am einfachsten mit dem Kirchenaustrittsbriefgenerator.
Kann ich die Taufe rückgängig machen?
Ja, durch eine Entchristianisierung.
Warum soll ich austreten?
Siehe «Steuern Sparen durch Kirchenaustritt!»
Wo werde ich beerdigt?
Jeder Mensch hat Anrecht auf einen Platz auf dem Friedhof, egal welcher Religion er (nicht) angehört. Niemand landet in der Kehrichtverbrennung…
Wer beerdigt mich?
Am besten, man organisiert seine Beerdigungsfeier vor dem Tod selbst, oder hält die Rahmenbedingungen im Testament fest. Statt eines Pfarrers kann ein Verwandter oder Freund eine würdigende Rede halten. Im Gegensatz zum Pfarrer kannte er den Verstorbenen und kann so viel besser auf die Persönlichkeit eingehen. Auch die Freidenkervereinigung der Schweiz organisiert Grabreden. Sie sind für Mitglieder kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen einen kleinen Betrag (viel weniger als ein Leben lang Kirchensteuern zu bezahlen).
Wo und wie heirate ich?
Eine Hochzeit kann man entweder selbst organisieren, oder einen Hochzeitsplaner engagieren. Die Kirche ist für eine gelungene Hochzeit nicht notwendig.
Kann mein Ehepartner in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?
Ja, natürlich. Jeder Mensch bestimmt selbst, ob und welcher Religionsgemeinschaft er angehören will. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte im Austrittschreiben aber klar festgelegt werden, wer von der Familie austreten will, und allenfalls wer nicht.
Können meine Kinder in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?
Im Prinzip schon, aber ist das sinnvoll? Am besten, man befreit die Kinder von der Last der Kirche, und lässt ihnen die Wahl selbst wieder einzutreten, sobald sie volljährig sind, wenn sie das wünschen. Religionsunterricht in Schulen kann übrigens zumindest im Kanton Zürich unabhängig von der Religionszugehörigkeit besucht werden.
Ich bin in der Schweiz wohnhafter Ausländer. Wie kann ich austreten?
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können auf dieselbe Art austreten. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Ich bin noch ein Kind. Mit wie alt darf ich ohne Erlaubnis meiner Eltern aus der Kirche austreten?
In der Schweiz darf man ab dem 16. Geburtstag selbst über seine Religion entscheiden. Die Eltern haben dann kein Recht auf Einmischung in religiösen Fragen mehr. Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 303.3: «Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt1), so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis.»

Rechtliche Grundlage

In der Schweiz ist die Mitgliedschaft in einer Kirche freiwillig. Die Religionsfreiheit ist von der Verfassung garantiert:

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit

1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.

4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft

Vorgehen beim Kirchenaustritt

(Diese Anleitung entspricht unserem Wissensstand und ist ohne Gewähr. Für Hinweise auf Sonderfälle sind wir sehr dankbar und nehmen sie gerne auf.)

Um aus einer Kirche auszutreten genügt eine schriftliche Willenserklärung gegenüber der Kirche aus der man austreten will.

  • Ein Brief mit dem klaren Inhalt, dass man aus der Kirche austreten will genügt.
  • Alle Familienmitglieder, die austreten wollen werden einzeln aufgelistet.
  • Alle Personen ab 16 Jahren, die austreten wollen, unterschreiben den Brief eigenhändig.
  • Im Brief sollte die Löschung aller personenbezogenen Daten, sowie eine Bestätigung verlangt werden.
  • Adressat ist bei den Landeskirchen die Kirchgemeinde des Wohnorts.
  • Der Brief soll eingeschrieben verschickt werden, um ihn notfalls nachweisen zu können.
  • Eine Kopie des Briefes geht an die Wohngemeinde, wegen der Kirchensteuer (nur beim Austritt aus einer Landeskirche notwendig).
  • St. Gallen: Im Kanton St. Gallen muss man die Unterschrift auf der Gemeinde beglaubigen lassen.

Diese Prozedur gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, Ausländer und Schweizer.

  • Von im Ausland getauften Personen wird oft der Taufort nachgefragt oder der Taufschein verlangt. ich weiss nicht, ob man diesen liefern muss, aber es ist sicher leichter, die Angaben gleich mitzuliefern.

Was nicht akzeptiert werden muss:

  • Es müssen keine Gründe für den Austritt angegeben werden.
  • Entsprechende Nachfragen müssen nicht beantwortet werden.
  • Werbung oder Überredungsversuche müssen nicht akzeptiert werden.
  • Jeder Versuch, den Kirchenaustritt zu verhindern oder zu erschweren ist ein Verstoss gegen Artikel 15.4 der Bundesverfassung.

Wir bittet darum, uns ein solches Verhalten zu melden.

Nachfragen bezüglich der persönlichen Daten, wenn diese im Brief unklar waren, oder vergessen wurden, sollten natürlich beantwortet werden. Wenn Probleme auftauchen, oder keine Antwort kommt, wäre es nett, diese Informationen im untenstehenden Diskussionsformular einzutragen. So können wir hier Erfahrungen sammeln. Wenn sich die Kirchgemeinde stur stellt, ist es angemessen, auch die politischen Behörden darüber zu informieren, dass da Steine in den Weg gelegt werden. Bei den heutigen massiven Kirchenaustritten sollte es im Einzelfall aber kaum mehr zu Problemen kommen.

Musterbrief

Am besten Du generierst die Austrittsbriefe mit dem Kirchenaustrittsbriefgenerator.

Wenn Du ein Beispiel bevorzugst, etwa so könnte es aussehen:

Luzifer Muster
Kirchgasse 7
1234 Hinterwalden
Kirchpflege der reformierten Kirche
Kirchgasse 1b
1234 Hinterwalden
Kirchenaustritt
Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit trete ich und weitere Personen aus meiner Familie aus der römisch-katholischen Kirche aus und fordere Sie auf, den Kirchenaustritt zu Kenntnis zu nehmen, sowie sämtliche persönlichen Daten und Dokumente zu löschen, die sich auf mich und die austretenden Personen beziehen.

Einträge in Kirchenbuch, Taufregister und ähnlich sind ebenfalls zu löschen, oder zumindest um die Information des Austritts zu ergänzen.

Liste der Personen, die austreten:

Luzifer Muster, geboren 6.2.1970
Maria Muster, geboren 22.4.1972
Elfriede Muster, geboren 16.12.1999
Siegmund Muster, geboren 18.9.2001

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kenntnisnahme des Kirchenaustritts, sowie die Löschung der persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüssen

Luzifer Muster & Maria Muster

Spezialfälle

Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen muss man die Unterschrift beglaubigen lassen. Kostet 15 Franken und kann bei der Gemeinde gemacht werden. (Dank an Marco für die Information)

Kirchenbuch und Taufregister

Die evangelischen Kirchen führen ein Kirchenbuch, indem sie Taufe, Heirat und Konfirmation eintragen. Ähnlich auch die katholische Kirche. Nach Meinung unseres Juristen könnte durchaus ein Anspruch auf Löschung der Daten bestehen, zumindest aber auf eine Ergänzung um das Faktum des Austritts, allerdings kann das auch heikel sein, weil man dann auf den ersten Blick sieht, dass eine bestimmte Person ausgetreten ist. Nach unserer Auffassung handelt es sich um hochsensible Daten, die eigentlich gelöscht werden müssten.

Die genaue gesetzliche Grundlage ist kantonal geregelt und müsste von Fall zu Fall überprüft werden. Wir bitten um Rückmeldungen, wie die Kirchgemeinden auf diese Forderung reagieren. Falls jemand eine Rechtsmeinung einholt, oder gar auf Löschung klagt, wüssten auch gern, wie das ausging.

Kirchenaustritt in Spanien

Während man in sich der Schweiz bei der zuständigen Kirchgemeinde des Wohnorts abmelden muss, muss man sich in Spanien offenbar dort abmelden, wo man getauft worden ist. Atheismus.ch unterstützt eine Person, die in der Schweiz getauft wurde, nun aber in Spanien wohnt und aus der Kirche austreten will. Sie hat bereits eine Austrittserklärung nach Oerlikon, wo sie getauft wurde, geschickt, aber seit einem Jahr keine Antwort erhalten. Atheismus.ch geht dem Fall nach und wird hier weiter informieren. (Der Fall liegt nun einige Jahre zurück, und es gibt keine Rückmeldung über den Stand.)

Hartnäckigkeit der römisch-katholischen Kirche

Die römisch-katholische Kirche schrieb einem Atheisten als Antwort auf seinen Kirchenaustritt:

Durch den Austritt trennen Sie sich von der Kirchengemeinde Malters. Als Getaufter bleiben Sie aber weiterhin Christ.

Nun, da kann atheismus.ch ab sofort abhelfen: Wir bieten eine feierliche Entchristianisierung an: Entchristianisierung

1) Das 16. Altersjahr ist am 16. Geburtstag zurückgelegt.

Diskussion

gwendolan, %2008/%04/%15 %20:%Apr:

Zum Punkt "niemand landet in der Kehrichtverbrennung" fällt mir eine Anekdote ein: Die Asche des Vaters eines Bekannten meiner Eltern wurde tatsächlich auf eigenen Wunsch in der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt. Inwiefern sowas überhaupt legal ist, weiss ich allerdings nicht.

84.226.226.94, %2008/%05/%25 %21:%May:

Gibt es Probleme wenn man nicht volljährig ist…. bzw müssen da die Eltern unterschreiben….? Mir ist mal zu Ohren gekommen, dass man ab 16 Jahren dies selber entscheiden darf….weiss da jemand mehr?

mrw, %2008/%06/%04 %15:%Jun:

Ja, mit 16 Jahren ist man in der Schweiz mündig in Bezug auf die Religionszugehörigkeit. Davor ist die Einwilligung der Eltern notwendig.

83.77.210.136, %2009/%01/%02 %20:%Jan:

Ich habe im Schweizerischen Zivilgesetzbuch nachgeschlagen. Artikel 303.3 besagt folgendes: Hat ein Kild das 16. Altersjahr zurückgelegt, so entscheidet es selbstständig über sein religiöses Bekenntnis. das heisst wenn man 16 jahre alt ist KANN man aus der Kirche austreten. leider machen das viel zu wenige die es eigentlich wollten. MfG

mrw, %2009/%01/%03 %10:%Jan:

Ja, danke. Ich habe es in die Fragen und Antworten auf dieser Seite aufgenommen, mit einem Verweis auf das ZGB.

83.79.77.245, %2008/%06/%10 %18:%Jun:

Guten Tag, ich überlege mir aus der Kirche auszutreten. "Trete" ich somit auch meinen 13-jährigen Sohn aus? Ich möchte ihm diese Entscheidung selber überlassen. Wenn er aber bleiben möchte, habe ich dann immer noch Steuern zu zahlen? Danke für eine Antwort.

mrw, %2008/%06/%10 %22:%Jun:

1. Jede Person kann einzeln Kirchenmitglied sein oder auch nicht. Das gilt auch für Kinder. Es gibt keine «Kollektiv-» oder «Familienmitgliedschaft».

2. Wie es in diesem speziellen Fall mit den Kirchensteuern steht, weiss ich nicht.

3. Bei Kindern unter 16 Jahren entscheiden die Eltern. Ab 16 Jahren können die Kinder ohne Einwilligung der Eltern selbst entscheiden.

4. Auch ein 13-jähriges Kind kann Entscheidungen treffen. Ich selbst habe mich mit 13 gegen die Kirche meiner Eltern entschieden.

5. Eine freie Entscheidung ist eigentlich die, einer Kirche beizutreten und nicht der Austritt. Natürlicherweise sollte man eigentlich nicht Mitglied sein, und nur auf eigenen Wunsch Mitglied werden. Die Kirchen drehen hier ein natürliches Prinzip, das sonst überall gilt zu ihren Gunsten um. Es wäre eigentlich normal, wenn die Kindern zu keiner Kirche gehören würden, bis sie bereit sind, sich selbst für (oder gegen) eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Aber den Kirchen geht es vor allem darum, die Menschen möglichst früh an sich zu binden, sie bereits bei der Taufe zu vereinnahmen und dann sie im Kindergottesdienst, Sonntagsschule und Religionsunterricht möglichst zu einem Zeitpunkt zu beeinflussen, wo sie sich noch kein eigenes Urteil bilden können. Konkret heisst das: Ich sehe keine Einschränkung in der Willensfreiheit Deines Sohnes darin, wenn Du ihn abmeldest, im Gegenteil. Es steht ihm ja auch frei, später wieder einzutreten. — Ausser natürlich, wenn er unbedingt Kirchenmitglied bleiben will. In dem Fall würde ich seinen Willen respektieren.

84.75.101.220, %2008/%07/%06 %19:%Jul:

Ich möchte gerne in Zürich aus der Katholischen Kirchgemeinde austreten. Wohne im Kreis 3 (8055)…..Kann mir jemand sagen, wohin ich den Brief schicken darf?

mrw, %2008/%07/%06 %21:%Jul:

Wer Mitglied einer Kirche ist, sollte eigentlich wissen, wer für ihn zuständig ist. Das zeigt wiedereinmal, wie wenig die Menschen mit ihrer Religion zu tun haben. Da ist ein Austritt das einzig richtige.

Ich nehme an, das Telefonbuch gibt die korrekte Adresse an:

http://tel.search.ch/result.html?was=katholisch&wo=8055&search=Suchen&privat=1&firma=1

Kopie an die politische Gemeinde nicht vergessen!

212.103.69.20, %2008/%08/%04 %11:%Aug:

Mein Partner ist der katholischen Kirche zugehörig, ich der reformierten. Nun möchte ich gerne aus der Kirche austretten. Ist es mir dennoch möglich in der Kirche zu heiraten, rein der Tradition wegen?

mrw, %2008/%08/%05 %07:%Aug:

Das ist grundsätzlich eine innerkirchliche Angelegenheit, zu der ich wenig sagen kann. Bereits die Tatsache, dass gemischt-konfessionell geheiratet wird, sieht zumindest die katholische Kirche sehr ungern.

Konkret müsstest Du Dich bei der Kirche erkundigen, welche die Trauung vornehmen soll. Manche tun es, manche nur mit Vorbedingungen. Das ist bei den reformierten von Kirchgemeinde zu Kirchgemeinde verschieden (teilweise auch kantonal vorgegeben). Bei den Katholiken dürfte es nochmals anders sein.

Ich kenne ein Beispiel, wo eine Freidenkerin einen Katholiken geheiratet hat in einer gemischten Zeremonie: Ein katholischer Pfarrer hat die Trauung zusammen mit einem Redner der Freidenker geleitet. Dies fand allerdings nicht in einer Kirche statt, sondern in einem Schlosshof.

Eine Möglichkeit ist natürlich, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht, erst nach der Hochzeit auszutreten.

Mein Vorschlag ist, mit Freunden als Redner die Trauung selbst zu organisieren, und ein geeignetes, romantisches Gebäude dazu zu mieten. Das muss nicht eine Kirche sein. Auch ein Schloss, ein altes Herrenhaus oder auch ein Schiff könnten eine passende Umgebung bieten.

213.162.66.178, %2008/%08/%22 %10:%Aug:

Frage: Ich möchte aus der katholischen Kirche austreten, habe aber ein Patenkind. Inwiefern beeinflusst dies nun mein Patenkind in ihrem religiösen Leben? Wird die Patenschaft aufgehoben oder bleibt alles so wie es ist? Sonja

mrw, %2008/%08/%26 %16:%Aug:

Ich nehme an, es geht um eine Taufpatenschaft?

Eine Patenschaft hat keinen gesetzlichen oder sonstwie verbindlichen Hintergrund. Namentlich ist es so, dass es sich um ein rein soziales, kirchliches Konstrukt handelt.

Informationen aus der Wikipedia:

«Jemand, der nicht in der katholischen Kirche ist, kann natürlich nicht «die Mitverantwortung [übernehmen], dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann». Darum heisst es wohl auch: «In der Regel müssen […] voll initiiert sein und ein glaubensgemässes Leben führen.» Insofern dürfte schon der Wille zum Kirchenaustritt und damit verbunden der Zweifel am Glaube und an der Kirche ein Hinderungsgrund sein. Entsprechend heisst es weiter: «Der Taufpate muss […] selbst Kirchenmitglied der katholischen Kirche sein.»

Wobei die Rolle als Pate nur bei Taufe und Firmung wahrgenommen wird. Von daher ist eine Aufhebung der Patenschaft ausserhalb dieser beiden Riten bedeutungslos.

steelbeton, %2008/%08/%28 %13:%Aug:

Guten Tag

Vorweg möchte ich anmerken, dass ich mit meinen 19 Jahren auf dem Gebiet der Religion relativ unerfahren bin. Klar ist in meinen Augen, dass die automatische Mitgliedschaft in der Kirche eine verlogene Angelegenheit ist, dass ist aber eine andere Sache. Fakt ist, dass ich aus der Kirche austreten möchte, die Gründe sind hierbei privater Natur.

Ich bin (noch) katholisch und hätte gerne ein paar Informationen zum Austritt:

Der Atheismus "glaubt" an die nicht Existenz eines höheren Wesens. In meinem Fall stimmt das aber nicht ganz. Ich identifiziere mich überhaupt nicht mit Personen wie Jesus, Maria, den Teufel oder andere religiöse Persönlichkeiten. Mein Glaube beinhaltet einzig und allein, dass ein höheres Wesen das Universum geschaffen hat und seit diesem Zeitpunkt nie mehr in das Geschehen der Menschheit eingegriffen hat. D.h. Ich glaube an ein höheres Wesen, welches jedoch keinen Einfluss mehr hat und keine Anbetung verlangt. Der Mensch und alle Lebewesen auf dieser Welt, so mein "Glaube", sind seit ihrer Existenz auf sich alleine gestellt.

Unterscheidet sich meine Meinung mit der des Atheismus? Existiert bereits eine Gruppe die, die gleiche Meinung wie ich vertritt?

Da ich noch in der Ausbildung bin und kein Einkommen besitze, wurde ich nie mit einer Kirchensteuer konfrontiert. Muss ich trotzdem eine Kopie des Briefes an die Wohngemeinde schicken?

Gruess Levy

mrw, %2008/%08/%29 %07:%Aug:
Da ich noch in der Ausbildung bin und kein Einkommen besitze, wurde ich nie mit einer Kirchensteuer konfrontiert. Muss ich trotzdem eine Kopie des Briefes an die Wohngemeinde schicken?

Ja. Unbedingt. Sonst kommt es irgendwann.

Wie krieg ich die Adresse der Landeskirche raus, an die ich den Brief senden muss.

Aus dem Telefonbuch.

Klar ist in meinen Augen, dass die automatische Mitgliedschaft in der Kirche eine verlogene Angelegenheit ist, dass ist aber eine andere Sache.

Ganz meine Meinung. :-)

Mein Glaube beinhaltet einzig und allein, dass ein höheres Wesen das Universum geschaffen hat und seit diesem Zeitpunkt nie mehr in das Geschehen der Menschheit eingegriffen hat.

Das nennt sich Deismus und unterscheidet sich vom Atheismus. Wir Atheisten lehnen auch diese Gottesvorstellung ab, weil sie zwar theoretisch denkbar aber höchst unwahrscheinlich ist. Zudem erklärt die vermeintliche Erklärung mit einem Schöpfer nichts, weil sie unweigerlich die Frage aufwirft, woher dieser Schöpfergott kommt und wie seine Eigenschaften sind. Warum zum Beispiel soll am Anfang ein komplexes, denkendes, schaffendes Wesen stehen, das selbst nicht Ergebnis einer Evolution ist? Ich bin der Meinung, dass Menschen nur darum an einen Schöpfergott glauben, weil sie von Kind an auf den Glauben an einen Gott geprägt wurden, und diese Prägung deshalb nur schwer wieder loswerden. Logisch macht es keinen Sinn.

steelbeton, %2008/%08/%29 %12:%Aug:

Ich bedanke mich herzlich für die von dieser Seite zur verfügung gestellten Informationen und für Ihre Antwort.

Wünsche noch einen schönen tag :)

213.213.160.54, %2008/%09/%11 %12:%Sep:

Ich bedanke mich im vorhinein reht herzlich für die Infos auf dieser seite. nun meine Frage. ich wohne in einer Katolischen gemeinde bin aber reformiert. muss ich nun der reformierten kirche meinen austritt zukommen lassen? danke im voraus.

mrw, %2008/%09/%12 %07:%Sep:

Es gibt keine «katholischen» oder «reformierten» Gemeinden, sondern nur Gemeinden, in denen Menschen wohnen, die Mitglied der einen oder anderen (oder keiner) Kirche sein können.

Selbstverständlich der reformierten. Mit der katholischen hast Du nichts zu tun.

85.3.191.88, %2008/%11/%05 %21:%Nov:

Ich werde im Dezember aus Niedescherli (gde. Köniz) nach Bern ziehen. Nun möchte ich diesen Umzug gliech auch mit dem Kirchenaustritt kombinieren. Denn ich denke wenn ich dann in Bern wohnhaft bin, werden meine Kirchensteuern an die Stadt gehen oder?

Kann ich dies in einem tun, wenn ich meinen neuen Wohnsitz anmelde und gleich am neuen Wohnort bekannt gebe, dass ich nicht mehr in der Kirche bleiben möchte?

Und wenn ich dann also kurz vor Ende 2008 ausgetreten bin, bezahle ich trotzdem Kirchensteuern für 2008? (denke schon)

Dank und Gruss Amen

mrw, %2008/%11/%06 %13:%Nov:

In der speziellen Form ist mir das nicht bekannt. Im Zweifelsfall würde ich den sicheren Weg wählen, und mich lieber bei zu vielen Stellen abmelden, als bei zu wenigen.

Nur eine Abmeldung bei der Wohngemeinde genügt meines Wissens nicht. Der Austritt muss auch der Kirchgemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Am einfachsten wäre es, das noch am alten Ort zu erledigen.

Beim Abmelden auf der Gemeinde am alten Ort und beim Anmelden am neuen Ort würde ich jeweils gleich persönlich den Austritt bekannt geben und darauf achten, dass die Person am Schalter dies auch unmittelbar in ihrer Datenbank (oder dem Register) einträgt.

Bei Erledigung der Angelegenheit noch am alten Ort, kann man sich am neuen Ort gleich als konfessionsfrei eintragen lassen.

Die Kirchensteuern gehen nicht an die Stadt, sondern an die jeweilige Landeskirche. Die Stadt macht nur das Inkasso.

Wie es genau mit den Steuern steht, weiss ich nicht. Hier bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Sicher ist es besser, wenn die vorherige Wohngemeinde auch über den Austritt informiert ist, denn diese wird auch noch eine Steuerrechnung verschicken.

82.197.189.18, %2008/%11/%06 %14:%Nov:

Danke für die rasche Antwort.

Ich habe noch mit der Einwohnerkontrolle der Stadt Bern gesprochen, die haben mir ähnliches gesagt. Sprich zuerst bei der jetztigen Kirchgemeinde den Austritt geben und mit dem Bestätigungsbrief die Anmeldung machen. Ohne diesen Brief wird man automatisch in die neue Kirchgemeinde eingetragen und man muss sich dort dann abmelden.

Wie es mit den Steuern ausgegangen ist, kann ich ja dann im März oder so berichten. Besten Dank Hans

85.0.167.129, %2008/%11/%23 %18:%Nov:

Ich wohne seit fast 2 Jahren in der Schweiz und habe erst jetzt die Kirchensteuer-Rechnung bekommen erhalten. Es war mir nicht bewusst, dass diese nicht mit der Quellensteuer abgezogen wird. Ist das zulässig? Vielen Dank im voraus, Cristina

mrw, %2008/%11/%24 %09:%Nov:

Eine doppelte Berechnung ist sicher nicht zulässig. Ebenfalls unzulässig wäre die Verrechnung bei Nichtkirchenmitgliedern.

Achtung: Die Kirchensteuer Verrechnungssteuer wird bei der Quellensteuer immer abgezogen. Nichtmitglieder müssen den Betrag zurückfordern.

Achtung: Bei Einsprachen unbedingt Fristen beachten und daran denken, dass man zweimal Einsprache erheben muss: Einmal für Kanton und Gemeinde und einmal für die Bundessteuer. Details sollten auf dem Steuerbescheid stehen.

Das Steueramt der Wohngemeinde hilft im Zweifelsfall sicher weiter. Wenn die Gemeinde nicht kooperativ ist, kann man sich auch an das kantonale Steueramt wenden.

83.78.41.66, %2008/%11/%30 %22:%Nov:

Weshalb sollte verlangt werden, dass alle personenbezogenen Daten gelöscht werden?

Was sind genau die Auswirkungen wenn die Daten gelöscht bzw. nicht gelöscht werden?

Danke im Voraus Georg

mrw, %2008/%12/%01 %13:%Dec:

Mann kann auch auf die Löschung der persönlichen Daten verzichten.

Aber aus Gründen des Schutzes des eigenen Privaten Umfelds sollte man generell darauf achten, dass nicht unnötig personenbezogene Daten gespeichert werden. Gerade wenn es um die Religionsausübung (oder deren Unterlassung) geht,

Mit dem Kirchenaustritt besteht keine Beziehung mehr zur Kirche. Damit gibt es für diese keinen Grund mehr, weiterhin persönliche Daten zu speichern.

Soweit ich (als juristischer Laie) informiert bin, ist die Kirchgemeinde verpflichtet diese Daten zu löschen. Es besteht nach einem Kirchenaustritt kein Rechtfertigungsgrund mehr, persönliche Daten zu behalten, demzufolge darf die Kirchgemeinde die Daten gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz, SR 235.1 Art. 12c nicht gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Person bearbeiten.

195.176.146.92, %2008/%12/%12 %12:%Dec:

Meine Freundin (ref) und ich (ausgetreten) möchten nächstes jahr heiraten.

Ist dies unter den gegebenen umständen möglich oder muss ich wieder eintreten?

mrw, %2008/%12/%12 %12:%Dec:

Heiraten kann man immer, dafür braucht es keine Kirche.

Die Frage ist wohl eher, ob Ihr eine kirchliche Trauung bekommt, falls Ihr das wünscht?

Wahrscheinlich schon. Da Deine Freundin (noch?) reformiert ist, wird ihr ihre Kirche den Wunsch kaum abschlagen. Sie muss mal nachfragen.

Manche Kirchen bieten Trauungen und andere Rituale auch gegen Geld an Nichtmitglieder.

195.176.146.92, %2008/%12/%12 %14:%Dec:

Danke für die Antwort, ich hatte die frage etwas falsch formuliert aber trotzdem die gewünschte Antwort bekommen.

ICH möchte eigentlich nicht in der Kirche heiraten, aber was man(n) für Frauen nicht alles macht :)

Also wenn nur eine der zwei Personen noch Mitglied ist sollte das eigentlich gehen.

Alleine dieser Punkt: "Manche Kirchen bieten Trauungen und andere Rituale auch gegen Geld an Nichtmitglieder." zeigt schon was die Kirche für ein Saftladen ist, hauptsache Kohle

mrw, %2008/%12/%12 %18:%Dec:

Gerne würde ich beipflichten, aber da muss ich die Kirchen ein bisschen in Schutz nehmen. Wenn sie von den Nichtmitgliedern sozusagen eine Saalmiete und einen bescheidenen Stundensatz für den Pfarrer verlangen, ist das eigentlich noch im normalen Bereich.

Der Reichtum der Kirchen an sich und die Art und Weise, wie diese dazu gekommen sind, und die Tatsache, dass Kirchen vom Staat getragen werden und es heute noch Kirchensteuern für juristische Personen (Firmen) gibt, das stört mich viel mehr.

Man kann auch ohne kirchliche Trauung eine schöne Hochzeit feiern. Ein Freund von mir hat kürzlich einen Saal im Bürgerasyl in Stein am Rhein gemietet. Die Trauung hat eine Frau geleitet, die das professionell macht, also ihr Geld damit verdient. Natürlich kostet das auch den entsprechenden Betrag, aber dafür kann man auch mitreden und selbst entscheiden, was wie durchgeführt werden soll, während bei kirchlichen Trauungen zum Teil (zumindest wenn beide nicht Kirchenmitglied sind) Paare, die das christliche Gedankengut nicht teilen, abgelehnt werden.

Vielleicht wäre eine solche, ebenso feierliche aber weltliche Trauung ein guter Kompromiss für Euch beide.

Im übrigen wünsche ich Euch alles Gute für die gemeinsame Zukunft.

84.226.22.95, %2009/%01/%05 %16:%Jan:

Nachdem in unserer Kirchgemeinde gleich zwei Austrittsschreiben unabhängig voneninander mit dem gleichen Wortlaut eingegangen sind, vermutete ich (richtigerweise), dass ein Musterbrief dafür verantwortlich sein muss. Ich finde den Wortlaut des Briefes unhöflich "ich fordere Sie hiermit auf…." und auch nicht ganz klar. In unserer Kirchgemeinde wird logischerweise aus dem Adressverzeichnis gelöscht, wer austritt, ebenso aus der Datei für den "Kirchenboten". Weitere Daten verwalten wir nicht - es sei denn, die Verfasser des Briefes stellen sich vor, wir würden in den Kirchenbüchern bereits eingetragene Taufen / Konfirmationen / Trauungen löschen…???!! Für mich klingt der Text - sorry - leicht nach Verfolgungswahn. Vielleicht horten ja die bösen Kirchenoberen - nebst unermesslichen Schätzen - irgendwelche Informationen über ihre Abtrünnigen, um ihnen bei Gelegenheit (auf welche Art auch immer) zu schaden??? Schlussendlich ist es sicher der einfachere Weg, aus der Kirche auszutreten, statt sich mit ihr auseinanderzusetzen und möglicherweise noch etwas Positives zu finden…!

mrw, %2009/%01/%06 %14:%Jan:

Es freut mich, dass unsere Seit so beliebt ist, dass allein in der Kirchgemeinde Wil-Hüntwangen-Wasterkingen zwei Personen unser Standardschreiben zum Austritt verwendet haben. Entsprechend wichtig sind solche Rückmeldungen. Vielen Dank.

Was die Formulierung betrifft, so betrachte ich sie nicht als unhöflich, werde aber noch andere Meinungen dazu einholen. Wesentlich ist, dass es sich nicht um eine Bitte handelt, sondern um eine berechtigte Forderung, die nicht abgeschlagen werden darf. Aus diesem Grund wurde die Formulierung so gewählt.

Momentan bin ich mit einem angehenden Juristen am diskutieren, inwiefern man auch Anspruch auf Streichung aus den Kirchenbüchern erheben kann. Zumindest kann man verlangen, dass der Austritt vermerkt wird. Diesbezüglich ist die Formulierung nicht klar genug und sollte angepasst werden, da gebe ich Ihnen recht.

Leider realisieren viele Menschen nicht, dass sie mit ihren Daten sparsam umgehen sollten. Wenn kein Kontakt mehr zu einer Kirche besteht, sollte diese auch keine persönlichen Daten mehr vorhalten. Mit Verfolgungswahn hat das wenig zu tun.

Sicher tun wir etwas, was Kirchenvertretern nicht gefällt, wenn wir die Menschen zum Kirchenaustritt motivieren und Informationen zur Verfügung stellen. Aber da vertreten wir natürlich eine andere Position. Meiner Meinung nach ist es falsch, wenn jemand in der Kirche bleibt, der sich nicht voll und ganz sowohl mit der Institution, wie auch mit dem abergläubischen Hintergrund identifizieren kann. Ausserdem gibt es keine andere Interessensvereinigung, die solche extremen Privilegien geniesst, z.B. dass man ungefragt die Mitgliedschaft der Eltern erbt und sich explizit abmelden muss. Fair wäre es, wenn niemand Kirchenmitglied wäre, der sich nicht erst explizit angemeldet hat.

Darüber, ob man an den Kirchen oder an der christlichen Religion etwas Positives findet, gehen unsere Meinungen verständlicherweise ebenfalls auseinander. Das Christentum ist nicht nur inhaltlich falsch, es ist auch schlecht und hat viel Unheil über die Welt gebracht. Die Kirchen haben ihre Blütezeit längst hinter sich, und dafür sind wir alle sehr dankbar, denn sonst würden heute noch unter der Unterdrückung leiden, die von den christlichen Kirchen praktiziert wurde, als sie noch Macht hatten. Wie das aussieht, sehen wir entsprechend in Saudi-Arabien, Afghanistan oder Indonesien, wo der Islam heute noch das Sagen hat. Solche Zustände hatten wir unter christlicher Herrschaft in Europa einstmals auch.

85.0.222.209, %2009/%01/%10 %00:%Jan:

Hallo Danke erst mal für diese Seite. Bei mir wars noch so, dass die Kirche verlangte, dass man explizit "aus der römisch-katholischen Kirche" schreibt; Ihre Kirche o.ä. reichte nicht…

mrw, %2009/%01/%12 %09:%Jan:

Ich betrachte das als unzulässige Schikane, weil es völlig klar ist, welche Kirche gemeint ist: Erstens aus der Adresse des Anschreibens, zweitens aus der Tatsache, dass die Person, die den Brief schreibt, auch als Mitglied verzeichnet ist. Ich würde darauf bestehen, dass als Austrittsdatum das vom ersten Brief genommen wird.

Trotzdem habe ich das Muster und den Kirchenaustrittsbriefgenerator bereits entsprechend angepasst.

92.107.134.222, %2009/%01/%28 %14:%Jan:

Hallo. Einige Fragen zum absatz mit der überschrift "Kirchenbuch und Taufrerister"

  1. Welche "hochsensiblen Daten"oder Informationen, ausser Name und Geburts-,Konfirmationsdaten u.s.w., beinhalten diese Register und Bücher?
  2. Wer hat zugriff auf diesen Informationen?
  3. Wesshalb kann es "heikel" sein wenn jemand "auf den ersten blick sieht" dass ich ausgetreten bin?
mrw, %2009/%01/%28 %14:%Jan:

Hallo Pascal

Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Du Deine persönlichen Daten unter Deiner Kontrolle haben willst oder nicht. Diese Entscheidung kann ich Dir nicht abnehmen. Es gibt Leute, die ihre ganze Lebensgeschichte auf Facebook ausplaudern. Das ist zwar nicht besonders schlau, aber werunbedingt will soll das tun.

In der Regel aber empfiehlt es sich, mit den eigenen Daten sehr sparsam umzugehen und die Verbreitungswege so eng als möglich zu beschränken. Man kann nie wissen, wer wann wie auf solche Daten Zugriff erlangt und wie diese Daten kombiniert werden. Je nachdem können die Folgen unerwünscht bis sehr unangenehm sein.

Es geht niemanden etwas an, wer wann wo getauft, konfirmiert oder kirchlich getraut wurde. Es geht auch niemanden etwas an, wer in welcher Religionsgemeinschaft Mitglied ist, und wer wann wo ausgetreten ist. Das sind private Daten. Schlimm genug, dass der Staat das wissen will, weil er (unnötigerweise) für die Kirchen das Inkasso betreibt.

Es gibt Menschen, denen es höchst unangenehm ist, wenn die anderen in ihrem kleinen Dorf wüssten, dass sie nicht mehr in der Kirche sind. Ich wurde auch schon gebeten, Namen zu anonymisieren, weil die entsprechende Person festgestellt hat, dass ihr Name bei der Lehrstellensuche nicht unbedingt zuerst auf atheismus.ch auftauchen sollte.

Welche "hochsensiblen Daten"oder Informationen, ausser Name und Geburts-,Konfirmationsdaten u.s.w., beinhalten diese Register und Bücher?

Sicher steht das, was Du angegeben hast, vermutlich noch Informationen zu Deinen Eltern und allenfalls Dein Austrittsdatum.

Ich habe noch keines gesehen, ich weiss nur, dass es sie gibt. Wenn Du willst, kannst Du eine Datenauskunft nach Art. 8 DSG1) verlangen. Dem muss die Kirche nachkommen. Wenn Du das tust, schreib doch bitte hier, was alles drin steht.

Wer hat Zugriff auf diesen Informationen?

Das weiss ich nicht. Genealogen benutzen alte Kirchenbücher für die Ahnenforschung, also ist davon auszugehen, dass zumindest nach einiger Zeit die Bücher frei zugänglich sind.

Wenn hier jemand mehr weiss, bitte ich um einen Kommentar.

Weshalb kann es "heikel" sein wenn jemand "auf den ersten Blick sieht", dass ich ausgetreten bin?

Es sollte allein Deine Entscheidung sein, wem Du das wann und wie mitteilen willst.

Angenommen Du bewirbst Dich für eine Stelle in einer Firma, und einer auf der Personalabteilung, der Deine Bewerbung bearbeitet, ist zufällig stockkonservativer Katholik … da könnte es von Vorteil sein, er wüsste nichts von Deinem Austitt. (Was aber kein Grund ist, nicht auszutreten, denn andererseits könnte es auch besser sein, Du bist nicht katholisch, weil der Personalverantwortliche radikaler Evangelikaler ist — allen recht machen kann man es mit Religion sowieso nicht).

1) Datenschutzgesetz
mrw, %2009/%01/%28 %18:%Jan:

Hallo Pascal

Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Du Deine persönlichen Daten unter Deiner Kontrolle haben willst oder nicht. Diese Entscheidung kann ich Dir nicht abnehmen. Es gibt Leute, die ihre ganze Lebensgeschichte auf Facebook ausplaudern. Das ist zwar nicht besonders schlau, aber werunbedingt will soll das tun.

In der Regel aber empfiehlt es sich, mit den eigenen Daten sehr sparsam umzugehen und die Verbreitungswege so eng als möglich zu beschränken. Man kann nie wissen, wer wann wie auf solche Daten Zugriff erlangt und wie diese Daten kombiniert werden. Je nachdem können die Folgen unerwünscht bis sehr unangenehm sein.

Es geht niemanden etwas an, wer wann wo getauft, konfirmiert oder kirchlich getraut wurde. Es geht auch niemanden etwas an, wer in welcher Religionsgemeinschaft Mitglied ist, und wer wann wo ausgetreten ist. Das sind private Daten. Schlimm genug, dass der Staat das wissen will, weil er (unnötigerweise) für die Kirchen das Inkasso betreibt.

Es gibt Menschen, denen es höchst unangenehm ist, wenn die anderen in ihrem kleinen Dorf wüssten, dass sie nicht mehr in der Kirche sind. Ich wurde auch schon gebeten, Namen zu anonymisieren, weil die entsprechende Person festgestellt hat, dass ihr Name bei der Lehrstellensuche nicht unbedingt zuerst auf atheismus.ch auftauchen sollte.

Welche "hochsensiblen Daten"oder Informationen, ausser Name und Geburts-,Konfirmationsdaten u.s.w., beinhalten diese Register und Bücher?

Sicher steht das, was Du angegeben hast, vermutlich noch Informationen zu Deinen Eltern und allenfalls Dein Austrittsdatum.

Ich habe noch keines gesehen, ich weiss nur, dass es sie gibt. Wenn Du willst, kannst Du eine Datenauskunft nach Art. 8 DSG1) verlangen. Dem muss die Kirche nachkommen. Wenn Du das tust, schreib doch bitte hier, was alles drin steht.

Wer hat Zugriff auf diesen Informationen?

Das weiss ich nicht. Genealogen benutzen alte Kirchenbücher für die Ahnenforschung, also ist davon auszugehen, dass zumindest nach einiger Zeit die Bücher frei zugänglich sind.

Wenn hier jemand mehr weiss, bitte ich um einen Kommentar.

Weshalb kann es "heikel" sein wenn jemand "auf den ersten Blick sieht", dass ich ausgetreten bin?

Es sollte allein Deine Entscheidung sein, wem Du das wann und wie mitteilen willst.

Angenommen Du bewirbst Dich für eine Stelle in einer Firma, und einer auf der Personalabteilung, der Deine Bewerbung bearbeitet, ist zufällig stockkonservativer Katholik … da könnte es von Vorteil sein, er wüsste nichts von Deinem Austitt. (Was aber kein Grund ist, nicht auszutreten, denn andererseits könnte es auch besser sein, Du bist nicht katholisch, weil der Personalverantwortliche radikaler Evangelikaler ist — allen recht machen kann man es mit Religion sowieso nicht).

1) Datenschutzgesetz
92.107.134.222, %2009/%01/%28 %16:%Jan:

Hallo MRW. Danke für deine Antworten. Werde in meinem Austrittsbrief auch um Datenauskunft bitten, und später hier darüber berichten. Ich weiss das die genannten Daten privat sind, doch ich denke wenn jemmand diese ausfindig machn will kann er das sowieso (z.b. in verzeichnissen von Sortvereinen u.ä. bei denen ich mitglied bin).Zum letzten punkt möchte ich noch sagen, das ich den Kirchenaustritt (sobald er erfolgt ist) in meinem Lebenslauf vermerken werde, denn ich finde "nicht Gläubig" zu werden erfordert eine umfassendere auseinadersetzung mit dem Thema als "nachzubeten" was "von der Kanzel gepredigt wird", desshalb darf jeder wissen wie ich diesbezüglich denke. Falls ich deswegen benachteiligt werden sollte, kann ich damit leben, ausserdem bin ich ziemlich sicher das angehörige von Religionsgemeinschaften viel öfter diskriminiert werden (meistens von angehörigen anderer Religionsgemeinschaften). Desshalb: Auf ein friedliches, Atheistisches miteinander. amen…ääh Prost!!! m.f.g. pascal

mrw, %2009/%01/%28 %18:%Jan:

Gute Einstellung.

Wichtig ist vor allem, dass Du entscheidest, was mit Deinen Daten passiert, und die nicht unkontrolliert umherschwirren.

85.0.153.207, %2009/%03/%02 %12:%Mar:

Guten Tag

Hätte da eine kleine Frage. Das Kirchenaustrittsprodezedere ist bei mir nun endlich erledigt , die Kirche (röm. kath.) hat mir den Austritt schriftlich bestätigt.

Zum Bestätigungsschreiben hat mir die Kirche noch einen Bogen beigelegt, den ich ausfüllen KANN um ihn der Taufgemeinde zuzuschicken damit diese den Austritt im Taufbuch vermerken kann.

Mein Vater (von Beruf Diakon und Pfarreileiter) hat gemeint ich solle das besser unterlassen aus Datenschutzgründen.

Was meint ihr dazu? Könnte es irgendwelche negativen Konsequenzen haben?

Vielen Dank für jede Antwort

mrw, %2009/%03/%02 %16:%Mar:

Was uns bekannt ist, haben wir unter Kirchenbuch und Taufregister. Gerade in diesem Punkt fehlt uns weitere Erfahrung und wir sind froh um alle Rückmeldungen.

Uns sind keine Konsequenzen bekannt. Es handelt sich um persönliche Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen.

Nach Meinung eines Juristen wäre es eventuell möglich, den Eintrag ganz löschen zu lassen, da nach dem Austritt keine Grundlage für diese erfassten Daten mehr besteht. Aber auch da fehlt ein Musterprozess.

85.1.185.169, %2009/%04/%08 %18:%Apr:

Hallo zusammen, Ich wollte euch vielmals danken für die tolle Anleitung und die Musterbriefe (kann Latex auch Briefe nach schweizerischer Norm erstellen?), die ihr hier zur Verfügung stellt :) Hier in Winterthur ist es offenbar ausreichend, einen Brief an die Kirchgemeinde zu schicken, die leiten dann das an die Wohngemeinde weiter. Zumindest bei der reformierten Kirche sei es jedoch nicht möglich, den Eintrag im Taufregister zu löschen (was ich allerdings nicht so tragisch finde). mit freundlichen Grüssen, Samuel Bryner

220.240.139.42, %2009/%04/%15 %08:%Apr:

Hallo zusammen. Ich wohne im Kanton St.Gallen und habe auf ende Jahr 2008 den Kirchenaustritt gegebn. Nun verlangt die Kirchgemeinde eine beglaubigte Unterschrift. Da ich aber auf unbestimmte Zeit im Ausland am reisen bin, kann ich diese bei meiner Gemeinde nicht vornehmen. Ist dies rechtlich anwendbar oder muss die Kirche meinen Austritt auf jedenfall akzeptieren? Freundliche Gruesse und Herzlichen Dank fuer Eure Antworten.

mrw, %2009/%04/%16 %23:%Apr:

Uns ist dieses Gebaren bekannt (vergleiche oben Kanton St. Gallen). Ob es rechtlich einwandfrei ist, kann ich nicht beurteilen. Sollte jemand hier einen Prozess anstrengen, so wären wir sehr daran interessiert, dass uns der Ausgang mitgeteilt wird.

Ich persönlich würde in dieser Situation in einem Schreiben die Ausgangslage erklären und erklären, dass daher momentan keine solche Beglaubigung möglich ist. Dann aber doch diese bei der nächsten Gelegenheit nachholen, und «Kirchensteuern» würde ich nur bis zum Datum des ersten Briefes bezahlen und gegen weitergehende Forderungen Einsprache einreichen.

In jedem Fall würde mich interessieren, wie die Sache nun weiter geht.

80.218.152.116, %2009/%11/%23 %15:%Nov:

Hallo guten Tag,wir wollen alle aus der kirche austretten ;meine frage ist;muss ich auch am Schulsekreteriat einen eingeschrieben Brief schicken da wir zwei kinder haben die zur Schule gehen,oder reicht es wenn ich der Gemeinde und Kirche zusende ?

Mit freundlichen

mrw, %2009/%11/%24 %14:%Nov:

Es kommt darauf an. Wenn die Kinder jetzt einen freiwilligen Religionsunterricht oder biblische Geschichte besuchen und das künftig nicht mehr sollen, dann müssen Sie Ihre Kinder dort wahrscheinlich abmelden.

Eine Vorlage für die Abmeldung vom Religionsunterricht gibt es auf atheismus.ch noch nicht. Es wäre wohl auch schwierig, da die Schulsysteme zu unterschiedlich sind. Aber ich werde mir sicher überlegen, was man da anbieten kann. Und dazu bin ich dankbar für jede Rückmeldung diesbezüglich.

mrw, %2009/%12/%02 %10:%Dec:

Vielen Dank für die Meldung.

So etwas höre ich aus Zürich zum ersten Mal. Es ist schon vorgekommen, dass bei Ausländern der Taufort rückgefragt wurde, angeblich um die Kirchenbücher nachzuführen. Aber es mutet schon seltsam an, dass eine Organisation solche Angaben benötigt, um Mitglieder austreten zu lassen, während diese Angaben nicht benötigt wurden, solange die Person Mitglied war.

Ich werde da mal nachfragen, ob diese Angaben verlangt werden dürfen. In welchem Stadtkreis muss ich mich erkundigen?

Welche zusätzlichen Angaben werden von Ihnen verlangt? Zivilstand und den Taufdatum und -Ort, und noch weitere?

Nach meiner persönlichen Auffassung ist das Austrittsbegehren rechtskräftig. Um sicher zu gehen rate ich, die Angaben zu liefern, falls diese überhaupt bekannt sind. Aber zumindest der Zivilstand ist für einen Austritt vollkommen irrelevant.

Ich bitte alle darum, solche Rückfragen und auch den weiteren Verlauf hier zu melden. Auch in diesem Fall hätte ich im Interesse aller gern gewusst, wie es endet.

217.162.53.18, %2009/%12/%07 %23:%Dec:

(Ich nehme mal an, die obige Antwort bezieht sich auf meinen Kommentar unten…)

Die verlangten Angaben sind: Name, Adresse, Zivilstand, Geburtsdatum + Ort, Taufdatum + Ort

Es handelt sich um die Kirchgemeinde St. Josef (Kreis 5).

Danke jedenfalls für die Abklärungen!

217.162.53.18, %2009/%12/%01 %19:%Dec:

Ich habe mein Austrittsbegehren mittels dem hier angebotenen Musterbriefes an meine röm.-kath. Kirchgemeinde (Zürich Stadt) sowie an das zuständige Gemeindeamt eingereicht.

Nun erhalte ich vom Sekretariat des Pfarramtes einen Brief, mit der Aufforderung ein beigelegtes Formular mit meinen Personalien auszufüllen und unterschrieben zu retournieren. Angeblich als Gewähr dafür, dass die Unterschrift auf meiner Austritterklärung tatsächlich von mir stammt.

Im Brieftext steht nirgends, dass irgendwelche Personalien fehlen. Im Formular kann (muss?) man aber z.B. auch den Zivilstand und den Taufdatum und -Ort angeben.

Reicht mein erstes Austrittsbegehren nicht, um den Austritt rechtskräftig werden zu lassen? Ist dieses Prozedere juristisch haltbar? Kann ich die Aufforderung einfach ignorieren, ohne irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?

mrw, %2009/%12/%29 %12:%Dec:

Ich habe eine Anfrage platziert unter https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/ueber_das_departement/stadtpraesidentin/kontakt/kontaktformular_bevoelkerungsanliegen_ssl.secure.html


Anfrage bezüglich Kirchenaustritt

Bitte leiten Sie diese Anfrage bei Bedarf an die richtige Ansprechperson weiter.

Es geht um das korrekte Vorgehen beim Kirchenaustritt, so dass die Kirchensteuerpflicht gültig aufgehoben wird.

Ich betreibe die Webseite http://atheismus.ch, wo auch ein Kirchenaustrittsbriefgenerator angeboten wird. Immer wieder melden sich Personen, bei denen die Kirchen mehr Informationen nachfragen, als notwendig sind. Diese fragen sich dann, ob sie dem Auskunftsbegehren nachkommen müssen, oder ob ihr Kirchenaustritt nicht so schon rechtsgültig ist und sie die Nachfrage ignorieren können.

Manchmal handelt es sich bei diesen Rückfragen sogar um ganz klar rechtswidrige Verlangen, so hat sich eben erst jemand beschwert: «Hab auch noch eine Erklärung zum unterschreiben bekommen wo ich bestättigen soll, dass ich meine Angehörigen informiert habe.» So eine Forderung ist in der Schweiz ganz klar illegal und ein Machtmissbrauch. Es ist darum sehr wichtig, dass ich abgrenzen kann, welche Rückfragen beantwortet werden müssen und welche nicht.

Daher bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Reichen die folgenden Angaben zur Person für einen rechtsgültigen Kirchenaustritt in einem Brief sowohl an die Kirchgemeinde, wie auch an die politische Gemeinde, und falls nicht, was fehlt: a) Vorname Name b) Geburtsdatum (nur Jahr) c) Adresse d) eigenhändige Unterschrift

3. Es wird manchmal von Kirchgemeinden nach dem Taufort oder gar einer Kopie des Taufscheins gefragt. Muss diese Frage beantwortet werden, und wenn ja, was machen diejenigen, die das nicht wissen oder keinen Taufschein (mehr) haben?

2. Wird der Austritt in Bezug auf die Steuerpflicht mit Eingang der Information durch die austretende Person vorgenommen, oder wartet die politische Gemeinde auf eine Bestätigung durch die Kirchgemeinde?

3. Ab wann genau ist eine Person von der Kirchensteuer befreit?

4. Gelten Ihre Antworten zu obigen Fragen im ganzen Kanton Zürich? Und falls nein, welche Antworten gelten nur für die Stadt Zürich?

==================================

Ein konkreter Fall:

Können Sie bitte diese Frage(n) beantworten, die jemand an atheismus.ch gerichtet hat:

----------------------------------

Ich habe mein Austrittsbegehren mittels dem hier angebotenen Musterbriefes an meine röm.-kath. Kirchgemeinde (Zürich Stadt) sowie an das zuständige Gemeindeamt eingereicht.

Nun erhalte ich vom Sekretariat des Pfarramtes einen Brief, mit der Aufforderung ein beigelegtes Formular mit meinen Personalien auszufüllen und unterschrieben zu retournieren. Angeblich als Gewähr dafür, dass die Unterschrift auf meiner Austritterklärung tatsächlich von mir stammt.

Im Brieftext steht nirgends, dass irgendwelche Personalien fehlen. Im Formular kann (muss?) man aber z.B. auch den Zivilstand und den Taufdatum und -Ort angeben.

Reicht mein erstes Austrittsbegehren nicht, um den Austritt rechtskräftig werden zu lassen? Ist dieses Prozedere juristisch haltbar? Kann ich die Aufforderung einfach ignorieren, ohne irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?

[auf Rückfrage:]

Die verlangten Angaben sind: Name, Adresse, Zivilstand, Geburtsdatum + Ort, Taufdatum + Ort

Es handelt sich um die Kirchgemeinde St. Josef (Kreis 5).

----------------------------------

Diese Diskussionen und den Austrittsbriefgeneratir finden Sie unter: http://atheismus.ch/06_lebenshilfen/anleitung_zum_kirchenaustritt/00_index


Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich weiter informieren.

217.162.238.5, %2009/%12/%15 %22:%Dec:

bitte ergänzt das Austrittsschreiben um folgende Zeilen:

Ich bitte Sie ausserdem, mit dem Glockengeläut aufzuhören, sonst werden noch weitere Leute keine Kirchensteuern mehr bezahlen.

mrw, %2009/%12/%29 %12:%Dec:

Das gehört nicht ins Austrittsschreiben. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das Glockengeläut zumindest massiv reduziert und wenigstens auf die allgemein gültigen Lärmschutzverordnungen zurückgeschraubt werden sollte.

mrw, %2010/%01/%19 %13:%Jan:

Neu kann man beim Kirchenaustritt mit einem optionalen Zusatztext im PS: dagegen protestieren.

81.221.202.49, %2009/%12/%29 %11:%Dec:

Bin leider nicht ganz schlau geworden. Ich habe den Austritt gegeben, mit der Bestättigung hab ich eine Aufforderung erhalten, eine Kopie meines Taufschein zu schicken. Hab auch noch eine Erklärung zum unterschreiben bekommen wo ich bestättigen soll, dass ich meine Angehörigen informiert habe. Finde ich eine bodenlose frechheit. Wie soll ich weiter vorgehen?? Danke für eure Hilfe.

mrw, %2009/%12/%29 %12:%Dec:

Fragen nach dem Taufschein oder dem Taufort werden öfters gestellt. So wie es scheint vor allem bei in der Schweiz wohnhaften Ausländern. Ob rechtlich die Pflicht besteht, so eine Information oder gar die Kopie eines Dokuments zu liefern, weiss ich nicht. Leider haben die wenigsten sich nach einer ersten Anfrage nochmals gemeldet.

Daher ein Aufruf: Wer weiss Bescheid über die rechtliche Situation in Bezug auf die Angabe von Taufort oder Taufschein? Bitte meldet Euch möglichst mit genauen Referenzen.

Leider ist der Kirchenaustritt, wie so vieles in der Schweiz, im Detail von Kanton zu Kanton verschieden.

Die Forderung einer Bestätigung, dass die Angehörigen informiert seien, ist tatsächlich eine unverschämte Frechheit. Religion ist Privatsache und niemand1) hat das Recht auf Auskunft über die religiösen Ansichten einer anderen Person. Ein solches Formular muss sicher nicht unterschrieben werden; eher wäre eine geharnischte Reaktion angebracht.

Welche Kirchgemeinde besitzt diese unverschämte Frechheit?

1) ausser dem Steueramt wegen der zu bekämpfenden Anachronie der staatlichen Eintreibung von kirchlichen Mitgliederbeiträgen
194.209.11.2, %2010/%01/%12 %09:%Jan:

Ich begreife immer noch nicht wie man als Kind einer Kirche angehört und dann als Erwachsener schriftlich austreten muss. Ich unterschrieb nie einen Vertrag mit der Kirche. Und dass ich als Kind von den Eltern in die Messe mitgeschleift wurde und irgendwelche unangenehme Rituale mitmachen musste. Heisst noch lange nicht, dass ich mich zu dieser Kirche bekenne. Als Kind war ich gar nicht in der Lage zu erfassen was das Ganze eigendlich sollte. Hat wohl auch einen Grund wieso man erst ab 18 Verträge rechtsgültig unterschreiben kann. Also ich sah mich nie als Mitglied der Kirche, unterschrieb auch nie etwas und deshalb ist ein Austreten auch gar nicht nötig. Und die Kirchensteuer nichts weiteres als ein Irrtum auf der Steuerrechnung.

mrw, %2010/%01/%19 %13:%Jan:

Neu kann man beim Kirchenaustritt mit einem optionalen Zusatztext im PS: dagegen protestieren.

213.55.131.208, %2010/%02/%10 %12:%Feb:

Hallo. Ich habe vor gut 2 Wochen den von der Gemeinde unterschriebenen Austritt eingeschrieben verschickt. Dies an die Kat. Kirche von meinem Wohnort. Wie lange sollte dies nun ungefähr dauern bis ich eine Bestätigung bekomme? Habe bis jetzt noch nichts gehört. mfg Roger

mrw, %2010/%02/%15 %08:%Feb:

Das ist eine gute Frage. Leider habe ich keine Antwort darauf. Nach meiner Meinung sind zwei Wochen zu lang.

Die Kirchgemeinde hat nicht geantwortet? Und die politische Gemeinde?

Wenn Du den Brief eingeschrieben verschickt hast, hast Du zumindest einen Beweis, dass der Brief abgeschickt wurde. Wenn Du nicht bei der Kirchgemeinde nachfragen willst, kannst Du ja auch einmal bei der politischen Gemeinde anrufen und fragen.

Es würde mich interessieren, wie die Sache ausgeht.

81.63.122.204, %2010/%03/%05 %11:%Mar:

Guten Tag Der Beobachter oder Kassensturz gibt auskunft über solche fragen da die Kirche Gesetzes widrig handelt ist das die beste Adresse. Ich habe der Kirchengemeinde Sattel SZ 2x einen Eingeschriebenen Brief geschickt plus Bistum Chur habe bis heute noch keine antwort erhalten. Das nächste was ich machen werde ist der Gemeinde ein Einschreiben schicken mit dem Inhalt das ich die nächsten Kirchensteuern verweigern werde.

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