Re: Anleitung zum Kirchenaustritt (mrw)
Am 28.09.2009 09:55 schrieb mrw:
Am 25.09.2009 16:45 schrieb dusauton:
Ich habe versucht, dem Pfarramt Baden mitzuteilen, dass ich aus der römisch-katholischen Kirche austreten will. Das Pfarramt besteht darauf, dass ich ihnen die Adresse des Taufortes und der Taufpfarrei bekanntgebe.
Ich bin in Frankreich getauft worden und ich habe keine Ahnung, wie ich diese Angaben beschaffen soll. Wie kriegt man in Frankreich einen Taufbuchauszug und weiss jemand wie "Taufbuchauszug" auf Französisch heisst?
Das Problem hatte schon mal jemand, der im Auslang getauft wurde. Leider hat er uns nicht auf dem Laufenden gehalten, wie sein Fall weiter ging.
Ich denke nicht, dass das Pfarramt sich weigern kann, Dich austreten zu lassen, wenn es Dir nicht gelingt, diese Informationen zu beschaffen.
Du kannst entweder Dich auf einen Streit einlassen (mit Anwalt und allem), oder die Angaben liefern, soweit es Dir möglich ist, und darauf bestehen, dass das reichen muss.
Die Angabe Deines Geburtsortes (den kennst Du hoffentlich) müsste theoretisch genügen. Wenn sie mehr wollen, sollen sie selbst in Frankreich nachfragen …
Ist das Pfarramt berechtigt, diese Angaben zu verlangen? Wozu brauchen sie diese Information?
Das weiss ich nicht. Bezeichnend ist, dass diese Informationen offenbar nicht erforderlich waren, um Dich in der Kirche zu behalten. Warum sie bei einem Austritt plötzlich unverzichtbar sind, ist mir schleierhaft.
Leider hat noch niemand gemeldet, wie eine solche Auseinandersetzung ausgegangen ist. Prinzipiell stelle ich mich auf den Standpunkt, dass eine Willensäusserung zum Austritt genügen muss, und dass es sicher nicht gehen wird, den Austritt langfristig zu verhindern.
Du hast die Option, bei der politischen Gemeinde, dem Einwohnermeldeamt und der Steuerbehörde, zu opponieren und darauf zu bestehen, dass der Kirchenaustritt sofort vermerkt und Du von der Kirchensteuer befreit wirst. Darum geht es ja eigentlich. Was die Kirche dann tut ist im Prinzip egal.
Der Kirchenaustritt ist immerhin ein auch in der Verfassung verankertes Menschenrecht. Man kann ihn Dir sicher nicht verweigern, wenn Du nicht in der Lage bist, obige Informationen zu erbringen.
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