10.08.2007 15:01 - mrw
Hier sind Diskussionen zur Seite «Anleitung zum Kirchenaustritt» gesammelt.
Am 10.08.2007 15:01 schrieb mrw:
Antwort an Philippe: Austritt für Schweizer im Ausland
In der Schweiz abmelden kann man sich nur, wenn man in der Schweiz wohnt. Wer in Deutschland lebt, muss sich nach deutschem Recht abmelden. Manchmal beisst sich das, wie das Beispiel aus Spanien (s.o.) zeigt. Ich habe noch keine Rückmeldung, ob diese Person in Spanien es geschafft hat, sich abzumelden…
Nachdem Du, Philippe, hier in Bezug auf Deutschland Erfahrungen gesammelt haben wirst, teile sie uns bitte mit. Ich werde sie dann in diese Anleitung integrieren.
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