22.12.2007 15:08 - mrw
Hier sind Diskussionen zur Seite «Anleitung zum Kirchenaustritt» gesammelt.
Am 22.12.2007 15:08 schrieb mrw:
Antwort an Peter: Illegales Verhalten einer Kirchgemeinde
Ich bin kein Jurist, daher kann ich hier keine verbindlichen Aussagen geben. Aber in unseren Kreisen ist das Verfahren zur Abmeldung in der Schweiz bekannt.
Wenn Du in der Schweiz wohnst, ist das beschriebene Vorgehen klar unzulässig. Es genügt eine klare Willensäusserung von Dir, dass Du austreten willst. Wie genau die aussehen muss, ist nicht in jedem Kanton gleich, in St. Gallen muss man sie offenbar beglaubigen lassen, im Kanton Zürich genügt ein Brief wie oben angegeben.
Ganz klar illegal ist es, Angaben zu verlangen, die über die Personalien hinaus gehen. Das Taufdatum brauchst Du ganz sicher nicht zu wissen. Es ist ganz einfach: Wenn Du auf einer Mitgliederliste verzeichnet bist, haben sie Dich von dieser zu löschen. Dafür genügen die Angaben, die sie brauchen, um Dich eindeutig auf dieser Liste zu identifizieren, also Name und Adresse. Wenn Du nicht auf einer Mitgliederliste bist, haben sie auch keinen Anspruch auf Steuern.
Wegen den Kirchensteuern ist es wichtig, dass Du eine Kopie Deines Austritts an die politische Gemeinde schickst. Lass Dir von Dieser zur Sicherheit schriftlich geben, dass Du nicht mehr kirchensteuerpflichtig bist.
Wie heisst die Kirchgemeinde, die ihre Mitglieder dermassen drangsaliert? Kannst Du später berichten, wie der Fall ausgegangen ist? Solche Erfahrungen sind auch für andere wichtig.
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