Re: Nationalhymne in der Armee - Pflicht? (gwendolan)
Am 11.03.2011 17:02 schrieb gwendolan:
Datura, die Religionsfreiheit ist Bestandteil des Grundrechts "Glaubens- und Gewissensfreiheit". Tangiert und eingeschränkt wird durch einen staatlichen Zwang, den Schweizerpsalm (sic!) zu singen, die negative Religionsfreiheit ("Niemand darf gezwungen werden, eine religiöse Handlung vorzunehmen"). Dies daher, weil dieser Psalm eben ein Gebet in Gesangsform, also ganz klar eine religiöse Handlung ist. Deinen Verweis auf den Kontext kann ich nicht nachvollziehen, dein Beispiel hinkt an allen Ecken und Enden:
1. Es besteht überhaupt keine allgemeine Pflicht, irgendetwas der Polizei zu melden.
2. Die Soldaten spielen ja nicht Theater, sondern singen das Lied um des Singens willen. Das ist genau das, wofür ein religiöses Lied da ist: Um von Gläubigen gesungen zu werden, zur Anrufung Gottes. Nicht-Christen wollen da nicht mitmachen, das ist ja wohl klar.
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Antwort auf diesen Diskussionsbeitrag
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Re: Nationalhymne in der Armee - Pflicht? (datura) Am 13.03.2011 23:11 schrieb datura:
Exakt!
Das Beispiel war etwas subobtimal. Bitte schaue Dir auf YouTube das Video "JACKIE EVANCHO AVE MARIA TOP FOUR AMERICAS GOT TALENT.mp4-sep-14-2010" an. Hier singt JACKIE EVANCHO das Lied "AVE MARIA". Dieses Lied ist meiner Meinung nach auch ein "Gebet in Gesangsform". Hier handelt es sich meiner Ansicht nach garantiert NICHT um eine religiöse Handlung. |
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