Hier beschreiben wir das konkrete Vorgehen beim Kirchenaustritt.
Wenn Diese Anleitung eine Hilfe ist, würden wir uns sehr über eine kleine Spende freuen. Die Höhe der Kirchensteuer eines Jahres wäre sicher nicht unangemessen.
Am einfachsten ist der Austritt mit dem selbsterklärenden Kirchenaustrittsbriefgenerator. Falls noch weitere Fragen sind, helfen die Angaben unten vielleicht weiter.
Zur Belustigung: So sollte man es nicht machen!
Ein sehr interessantes Dokument der «Römisch-katholische Zentralkommission des Kantons Zürich» erklärt die Hintergründe, die Rechtsbeugung und die Hartnäckigkeit der römisch-katholischen Kirche. Unser Kirchenaustrittsbriefgenerator berücksichtigt diese Informationen und erklärt den ausdrückliche auch den kirchenrechtlichen Austritt. Zusätzlich kann man eine «Apostasia a fide» erklären, worauf laut Can. 1364 §1 Codex Iuris Canonici 1983 die Exkommunikation ausgesprochen werden muss.
In der Schweiz ist die Mitgliedschaft in einer Kirche freiwillig. Die Religionsfreiheit ist von der Verfassung garantiert:
Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
— Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft
(Diese Anleitung entspricht unserem Wissensstand und ist ohne Gewähr. Für Hinweise auf Sonderfälle sind wir sehr dankbar und nehmen sie gerne auf.)
Um aus einer Kirche auszutreten genügt eine schriftliche Willenserklärung gegenüber der Kirche aus der man austreten will.
Was nicht akzeptiert werden muss:
Wir bittet darum, uns ein solches Verhalten zu melden.
Nachfragen bezüglich der persönlichen Daten, wenn diese im Brief unklar waren, oder vergessen wurden, sollten natürlich beantwortet werden. Wenn Probleme auftauchen, oder keine Antwort kommt, wäre es nett, diese Informationen im untenstehenden Diskussionsformular einzutragen. So können wir hier Erfahrungen sammeln. Wenn sich die Kirchgemeinde stur stellt, ist es angemessen, auch die politischen Behörden darüber zu informieren, dass da Steine in den Weg gelegt werden. Bei den heutigen massiven Kirchenaustritten sollte es im Einzelfall aber kaum mehr zu Problemen kommen.
Am besten Du generierst die Austrittsbriefe mit dem Kirchenaustrittsbriefgenerator.
Wenn Du ein Beispiel bevorzugst, etwa so könnte es aussehen:
| Luzifer Muster Kirchgasse 7 1234 Hinterwalden | Kirchpflege der reformierten Kirche Kirchgasse 1b 1234 Hinterwalden |
| Kirchenaustritt | |
|---|---|
| Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit trete ich und weitere Personen aus meiner Familie aus der römisch-katholischen Kirche aus und fordere Sie auf, den Kirchenaustritt zu Kenntnis zu nehmen, sowie sämtliche persönlichen Daten und Dokumente zu löschen, die sich auf mich und die austretenden Personen beziehen. Einträge in Kirchenbuch, Taufregister und ähnlich sind ebenfalls zu löschen, oder zumindest um die Information des Austritts zu ergänzen. Liste der Personen, die austreten: Luzifer Muster, geboren 6.2.1970 Maria Muster, geboren 22.4.1972 Elfriede Muster, geboren 16.12.1999 Siegmund Muster, geboren 18.9.2001 Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kenntnisnahme des Kirchenaustritts, sowie die Löschung der persönlichen Daten. Mit freundlichen Grüssen Luzifer Muster & Maria Muster |
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Im Kanton St. Gallen muss man die Unterschrift beglaubigen lassen. Kostet ca. 20 Franken und kann bei der Gemeinde gemacht werden. (Dank an Marco und Corinne für die Information)
Die evangelischen Kirchen führen ein Kirchenbuch, indem sie Taufe, Heirat und Konfirmation eintragen. Ähnlich auch die katholische Kirche. Nach Meinung unseres Juristen könnte durchaus ein Anspruch auf Löschung der Daten bestehen, zumindest aber auf eine Ergänzung um das Faktum des Austritts, allerdings kann das auch heikel sein, weil man dann auf den ersten Blick sieht, dass eine bestimmte Person ausgetreten ist. Nach unserer Auffassung handelt es sich um hochsensible Daten, die eigentlich gelöscht werden müssten.
Die genaue gesetzliche Grundlage ist kantonal geregelt und müsste von Fall zu Fall überprüft werden. Wir bitten um Rückmeldungen, wie die Kirchgemeinden auf diese Forderung reagieren. Falls jemand eine Rechtsmeinung einholt, oder gar auf Löschung klagt, wüssten auch gern, wie das ausging.
Während man in sich der Schweiz bei der zuständigen Kirchgemeinde des Wohnorts abmelden muss, muss man sich in Spanien offenbar dort abmelden, wo man getauft worden ist. Atheismus.ch unterstützt eine Person, die in der Schweiz getauft wurde, nun aber in Spanien wohnt und aus der Kirche austreten will. Sie hat bereits eine Austrittserklärung nach Oerlikon, wo sie getauft wurde, geschickt, aber seit einem Jahr keine Antwort erhalten. Atheismus.ch geht dem Fall nach und wird hier weiter informieren. (Der Fall liegt nun einige Jahre zurück, und es gibt keine Rückmeldung über den Stand.)
Die römisch-katholische Kirche schrieb einem Atheisten als Antwort auf seinen Kirchenaustritt:
Durch den Austritt trennen Sie sich von der Kirchengemeinde Malters. Als Getaufter bleiben Sie aber weiterhin Christ.
Nun, da kann atheismus.ch ab sofort abhelfen: Wir bieten eine feierliche Entchristianisierung an: Entchristianisierung
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Anleitung zum Kirchenaustritt